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Uni Leipzig: Männer sind mitgemeint

Von Antje Schrupp

uni LeipzigIn dieser Woche wurde viel darüber diskutiert, dass die Universität Leipzig in ihrer Grundordnung jetzt das generische Femininum verwendet – das heißt, bei „Professorinnen“ und anderen Gruppenbezeichnungen wird die weibliche Form verwendet, und die Männer sind, wie in einer Fußnote vermerkt, mitgemeint.

Die Sprachwissenschaftlerin Luise Pusch hat auf Facebook daran erinnert, dass die feministische Linguistik diese „elegante Übergangslösung“ schon seit bald dreißig Jahren vorschlägt: Sie selbst veröffentlichte 1986 den ersten Artikel dazu in der taz unter der Überschrift: „Radikalkur für die Männersprache: Überlegungen zum umfassenden Femininum“ und 1990 dann das in generischem Femininum gehaltenen Buch „Alle Menschen werden Schwestern“.

Im Übrigen ist das generische Femininum letzten Endes ja weniger eine Maßnahme für Frauen als vielmehr eine für Männer: Die können daran nämlich auch mal üben, bei jedem Text darüber nachzudenken, ob sie denn nun mitgemeint sind oder nicht. Wir Frauen üben das ja schon immer.

Die Männer der juristischen Fakultät aber wollen nicht schlauer werden, ihre aufgeregte Stellungnahme nimmt Anatol Stefanowitsch in seinem Blog schön auseinander. Ich finde ja besonders lustig, dass die Juristen darin ankündigen, sich künftig gesetzeswidrig verhalten zu wollen. Dabei waren es die Juristen selbst gewesen, die mit ihrem Gejammere über Schrägstrich- und Binnen-I-Formulierungen den Beschluss erst herbeigeführt haben.

Wo bleibt da der Mann? fragen sich da natürlich viele aufgeregt. Und es erstaunt wirklich, wie viele „Qualitätsmedien“ nicht in der Lage waren, das Prinzip zu verstehen, allen voran der Spiegel, der  polemisch mit „Herr Professorin“ titelte. Was natürlich Unfug ist, denn auch in Leipzig ist ein einzelner Professor nach wie vor einer, es geht schließlich nur um Gruppenbezeichnungen.

Ganz abgesehen: Wie aus diesem Interview mit der Leipziger Hochschulrektorin Beate Schücking zu entnehmen ist, ist die Einzel-Anrede „Frau Professor“ offenbar nach wie vor Usus. Wieso eigentlich? Das würde ich jetzt ja auch noch gerne wissen.

Autorin: Antje Schrupp
Eingestellt am: 08.06.2013
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Kommentare zu diesem Beitrag

  • Oni sagt:

    Es geht nur um die Grundordnung selbst, darin ist keine Sprachregelung für die Uni enthalten. Das ist so als wäre eine Vereinssatzung im generischen Femininum geschrieben: das heißt nicht, dass der Verein ansonsten nicht im Maskulinum oder mit Beidnennung kommunizieren dürfte. Also verhalten sich die Juristinnen* auch nicht “gesetzeswidrig”.

    Eigentlich ist es schade, dass die Uni nicht so weit gegangen ist das generische Femininum tatsächlich generell für die Verwaltung einzuführen (den Professorinnen darf sie eh solche Vorschriften nicht machen).

    *generisches Femininum

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