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Bindungspsychologie als Elterntheologiekritik

Von Andrea Günter

Nach Teil I folgt jetzt der zweite Teil des Artikels „Totalitäre Eltern-Kind-Kultur, Bindungspsychologie und aufgeklärte Fachlichkeit“ in dem  Andrea Günter den Absolutheitsanspruch der Beziehung zur leiblichen Mutter kritisiert.

   3. „Ein Kind braucht seine Mutter?“ Bindungspsychologie begreifen

Erkenntnisse der Bindungspsychologie sind populär geworden. Immer wieder wird die Wichtigkeit der Bindung des Kindes an die Mutter betont. Die Beobachtung des Bindungsbedarfs eines Kindes führt jedoch in der Regel zu einer Sichtweise, die der leiblichen Mutter eine absolute Position zuspricht. „Ein Kind braucht seine Mutter (seinen Vater)“, wird häufig konstatiert. Folgt man dieser verkürzten Sichtweise, wird aus der Kind-Mutter-Bindung ein geschlossenes System. Wäre die Mutter-Kind-Bindung jedoch geschlossen, könnte ein Kind niemals selbständig laufen lernen, niemals in den Kindergarten, in die Schule gehen, niemals ein selbständiges er-wachsenes Leben führen.

Groteskerweise ist die Bindungspsychologie gerade als Gegenbewegung gegen eine totalitäre Sichtweise auf die leibliche Mutter-Kind-Bindung entstanden. Donald Winnicott, einer der Begründer, wollte nämlich herausfinden, wie es sein kann, dass Kleinkinder einen engen Bindungsbedarf haben, der in der Regel in der Beziehung zur leiblichen Mutter sichtbar wird, aber trotzdem in der Welt Selbständigkeit erlangen. Was er herausfand, war, dass die Mutterbindung gar nicht so eng ist wie vermutet und dass sie auf keinen Fall totalitär ist. Dies erklärt, warum manche Kinder sich selbst andere erste Bezugspersonen suchen, den Vater, die Tante statt der Mutter bevorzugen. Winnicotts Erkenntnissen verdanken wir, zwischen der Beziehung zur (leiblichen) Mutter als Ursprungsfigur und ersten, maßgeblichen Bindungserfahrungen eines Kindes zu unterscheiden.

Sollen die Bedürfnisse des Kindes befriedigt werden, darf eine Mutter-Kind-Beziehung weder geschlossen noch regressiv sein. So muss das Kind das Getrenntsein von der Mutter aktiv erfahren lernen, damit es „Übergangsobjekte bilden“ kann. Wäre eine Mutter perfekt, „gut an sich“, hätte das Kind keinen Anlass, aber auch keine Möglichkeit, selbständig werden zu wollen und zu können. Um das eigene Potential entwickeln zu können, braucht es eine Mutter, die im besten Falle „hinreichend gut“ und im schlechten „wenigstens hinreichend gut“ ist, differenziert Winnicott.

Folgt man diesen Erkenntnissen, wird mit der Geburt die leibliche Mutter selbst als ein „Übergangsobjekt“ des Kindes für seinen Stand in der Welt und seine Selbständigkeit kenntlich. Anders gesagt heißt das, dass jede biologische Mutter mit dem Eintritt des Kindes in die Welt vornehmlich seine soziale Mutter ist, und es die soziale Mutterschaft einer biologischen Mutter ist, die bewertet werden muss, wenn beurteilt werden soll, ob eine Mutter für ihr Kind (hinreichend) „gut“ ist. Ein Besitzrecht der Mutter ist ausgeschlossen, das Leben eines Kindes ist sein Leben in Zukunft. Zugleich wird deutlich, dass die Entwicklung eines Kindes und das Sein bei der Mutter nicht identisch sind, sie nicht identisch sein dürfen, Kindeswohl und Elternrecht in der Folge ebenso wenig. Möglich bleibt eine hinreichende Übereinstimmung aufgrund der tatsächlichen Interaktionen und der Entwicklungen beider.

Die konkret praktizierte Bindung an die leibliche Mutter muss geprüft und beurteilt werden. Winnicotts Erkenntnisse führen dazu, nach Kriterien für die Beurteilung einer konkreten Beziehung zwischen Mutter und Kind zu suchen. Eine Mutterbindung ist nicht per se gut. Sogar eine starke Bindung an eine Mutter kann schlecht sein, ein Ausdruck einer unguten Verstrickung (Stichwort „Muttersöhnchen“).

Die Annahme einer „hinreichend guten Mutter“ wiederum führt zu der Frage, in welchem Falle eine Mutter zu gut ist (das Kind in seiner Potentialentwicklung erstickt) und wann das, was die Mutter tut, nicht dafür ausreicht, dass ein Kind eine einigermaßen akzeptable Form von Eigenständigkeit und Lebensfähigkeit entwickeln kann.

Aus Winnicotts Erkenntnissen lassen sich folgende grundsätzliche Differenzierungen gewinnen:

1. Ein Kind ist keine Funktion seiner Mutter bzw. der Bindung an die leibliche Mutter (schon gar nicht die Funktion eines gesetzlich errichteten Elternrechts), sondern eine eigenständige Person. Ebenso ist die Mutter keine Funktion des Kindes, sondern eine eigentätige und „nur“ hinreichend gute Person. Im Hinreichendsein muss sie ihm außerdem Vorbild werden, damit es seine eigene Hinreichendheit als Anlass für Potentialentwicklung erfahren kann.
Statt absoluter Ansprüche und der damit einhergehenden Idealisierung der Bindung an die (leibliche) Mutter als „gut“ wird das relativierende Beurteilungskriterium „hinreichend gut“ für ein Beziehungsgeschehen relevant: Eine Mutter/die Beziehung zur Mutter darf nicht mehr als hinreichend gut und sie muss mindestens hinreichend gut sein, soll es einem Kind gut gehen, es sich entlang seiner Bedürfnisse und Persönlichkeit entwickeln können. Die berühmte Psychologin Ruth Cohn hat diese Relationalität wie folgt ausgedrückt: „Zu wenig geben ist Diebstahl, zu viel geben ist Mord!“ Für unsere Fragestellung besagt das, dass zu wenig Mutter – als Tätigkeit, nicht als bloße zeitliche Anwesenheit –, also unzureichende mütterliche Kompetenzen, Diebstahl sind, so dass ein Kind, dessen Mutter nicht hinreichend gut für es ist, zu viel an unzureichender Mütterlichkeit erfährt.

2. In den Vordergrund rückt mit dieser Sichtweise, was eine konkrete Mutter tatsächlich tut, wie sie auf die Bedürfnisse eines Kindes einzugehen vermag. Paradigmatisch impliziert das, die Bindung an die leibliche Mutter nicht als eine Naturgewalt oder als eine ontologische moralische Figur in Sinne von „die Mutter ist per se gut“/“die Bindung an die leibliche Mutter ist per se gut“ zu betrachten. Vielmehr muss das Zusammenwirken von Kind und Mutter und folglich auf beide als zwei handelnde Subjekte mit eigenen Biographien, eigenem Willen, eigenen Entwicklungsschritten geschaut werden. Die Mutter ist eine Mutter, nämlich ein konkreter Mensch, der etwas Bestimmtes tut oder eben nicht tut. Jede Beziehung zwischen Mutter und Kind ist eine konkrete Beziehung, in der bestimmte Dinge getan und möglich werden oder eben nicht.
Über die Bedürfnisse des Kindes wird deutlich, dass sie nicht auf ein Objekt (die Mutter) oder Ziel (bei der Mutter sein) ausgerichtet sind, sondern auf Eigenentwicklung und diese fördernde Handlungen und Resonanzen. Sätze wie „ein Kind braucht seine Mutter“ (und alles ist gut/es geht ihm nur gut, wenn es diese hat) werden als Ideologie deutlich, weil sie absolut formulieren. Bindungspsychologisch lautet der Gedankengang hingegen: Ein Kind braucht zuallererst entwicklungsfördernde Interaktionen; aufgrund der sozialen Konstellation einer Geburt ist es zuerst von der Beziehung zu seiner leiblichen Mutter abhängig. Erfüllt eine Mutter dieses Grundbedürfnis nicht, muss aus Gründen des Kindeswohls dafür gesorgt werden, dass das Kind entsprechende Interaktionen erlebt. Die Mutter (und Herkunftsfamilie) muss eventuell durch andere Personen ersetzt werden. Dies macht beispielsweise verständlich, warum nicht alle Kinder, die gleich nach der Geburt in Pflege- oder Adoptionsfamilien untergebracht werden, zwangsläufig Auffälligkeiten entwickeln.
Dabei wird allerdings auch deutlich, dass „hinreichend“ kein absolutes Kriterium fassbar macht, die Qualität von Eltern-Kind-Beziehungen nur relativ bestimmbar ist. „Hinreichend gut“ stellt das Kennzeichen der Kunst dar, gerade auch in familiären Beziehungsgeweben konkrete und passgenaue Relationen zu bilden, zu relationalisieren.

3. Hat man nun nur absolute Kriterien im Kopf, wartet man auf Eindeutigkeit, macht man schwerwiegende Fehler, wenn es um das Wohl von Kindern gerade auch in belastenden Situationen geht. Dies wird im südbadischen Fall etwa deutlich in der Aussage der Landrätin, der Stiefvater konnte auch liebevoll sein.
Reichen liebevolle Seiten dafür aus, die Gewaltseite zu relativieren? Was verändert sich, wenn man aus dem Satz „der Stiefvater kann auch liebevoll sein“ macht „der Gewalttätige kann auch liebevoll sein“? Aus den heutigen Kenntnissen über Gewaltbeziehungen wissen wir, dass liebevolles Verhalten, Reue, Entschuldigungen Handlungsaspekte einer Gewaltspirale sind, die das Gewaltpotential eher verschlimmern. Sie stabilisieren das Ich des Gewalttätigen, seine Machtposition. Hingegen braucht es die Verantwortungsübernahme des Gewalttätigen, sollen Gewalthandlungen nicht mehr vorkommen, und dazu zählt die Einsicht in die eigene Schwäche und das Mitfühlen mit einem anderen Menschen, das darüber hinaus ein Kind ist.
Da der Gewalttätige im Falle Alessios sich nicht zu seiner Gewalttätigkeit bekannt und die Verantwortung für seine Taten übernommen hat, musste davon ausgegangen werden, dass es weitere und noch schlimmere Gewalt geben wird, nimmt man die Erkenntnisse über Gewaltdynamiken ernst. In solchen Fällen auf „er konnte auch liebevoll sein“ zu bauen, ist fachlich unzureichend. Jeder erwachsenen Frau würde man in einer solchen Gewaltbeziehung empfehlen, sich nicht von Liebesbekundungen täuschen zu lassen. Was darüber hinaus mit „lieben“ gemeint ist, kann ferner sehr unterschiedlichen Motivlagen folgen.

4. Gewalt ist in keinem Falle hinreichend und stört das kindliche Entwicklungspotential vielschichtig. Während direkt meist auf körperliche, manchmal auch auf seelische Gewalt reagiert wird, weil diese sichtbare Spuren hinterlässt, ist die seelisch-geistige Seite weniger offensichtlich und wird weniger beachtet. Winnicotts Erkenntnisse (und die von vielen anderen)[1] tragen dazu bei, auch für diese Seiten Kriterien zu entwickeln. So wird die geistige und seelische Entwicklung eines Kindes durch das Vorenthalten von Sprache und Weltbezug gestört, denn die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und des Selbstbewusstseins, Sprachentwicklung und Ausweitung des Weltbezugs gehen Hand in Hand.[2] Massive soziale Ängste eines Kindes, soziale Isolation, sein Stummbleiben, eine fehlende altersgemäße Sprachentwicklung, eine Beziehung, in der Mutter und Kind sogar keine gemeinsame „Muttersprache“ teilen, sind Hinweise darauf, dass die Beziehung zur Mutter „nicht hinreichend gut“, die Potentialentwicklung nachhaltig gestört ist.[3]
Die entwicklungsverhindernden Folgen solcher elterlichen Unzureichenheiten beschreibt der Journalist, Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Hanns-Josef Ortheil eindrücklich in seinem autobiographischen Roman „Die Erfindung des Lebens“. Selbst traumatisiert, verhindert die Mutterfigur des Romans die Sprachentwicklung und den Weltbezug ihres Sohnes. Dieser überwindet seine Stummheit, indem sein Vater beginnt, ihn zunehmend von der Mutter zu trennen und mit ihm in solchen familiären Zusammenhängen zu leben, in denen es eine lebendige Kommunikation gibt. Zugleich beginnt er, seinem Sohn immer mehr seine eigene Welt jenseits des sprachlosen Familienlebens nahezubringen. Ohne den Eintritt in die sich ständig erweiternde Kommunikation mit anderen und ohne den Erwerb von Weltkompetenz wäre dieser Sohn noch mehr beeinträchtigt als seine dadurch besser mögliche Entwicklung im Roman es anzeigt.

 4. Relationalität und Potentialentwicklung

Das Mutter-Kind-Verhältnis wird durch die Perspektive „Potentialentwicklung“ als eine wirkliche Beziehung deutlich. Nicht die Personen (hat geboren) und ihre Positionen am Anfang eines Lebens (die leibliche Mutter), sondern die Weisen der Interaktionen definieren die spezielle Qualität einer Mutter-Kind-Beziehung. Dabei ist zu beachten, dass diese grundsätzlich auf die Entwicklung des Kindes angelegt ist. Damit können Bindungserfahrungen unterschieden werden, ein Kind kann als sicher gebunden, ambivalent gebunden, unsicher gebunden, haltlos beobachtet werden. Ferner kann entlang der praktizierten Interaktionsweisen bestimmt werden, um was für eine Beziehungsqualität es sich im Einzelfall handelt. So können Kinder die Elternrolle übernehmen, indem sie Verantwortung für etwas übernehmen, für das die Eltern verantwortlich sind, womit diese in die Kinderrolle rutschen, z.B. wenn ein Kind die Flaschen seiner alkoholabhängigen Mutter versteckt oder ausleert. Außerdem können andere Personen, weil sie besser die Bedürfnisse eines Kindes befriedigen, die Mutter „ersetzen“: ein Vater kann die „bessere Mutter“ sein, manche Kinder suchen sich in ihrem Umfeld eine „gut-bessere Mutter“.

Die „Mutter“ ebenso wie das „Kind“ erweisen sich darüber hinaus auch sprachlich als Namen, die nicht für Einzelpersonen stehen, sondern für „Beziehungen“: Das Wort „Mutter“ benennt eine Beziehung, eine Frau, die kein Kind geboren hat, ist keine Mutter. Eine Frau wiederum, die zwar das Kind nicht selbst geboren hat, von diesem jedoch als seine Mutter betrachtet werden kann, weil sie entsprechend den Bedürfnissen des Kindes tätig wird, kann von diesem als „Mutter“ bezeichnet werden (ohne dass dies jemand verlangt; Pflegeeltern, die sich mit Vornamen ansprechen lassen, machen oft die Erfahrung, dass das Kind sie nicht nur von anderen mit „meine Mutter“/“mein Vater“ bezeichnet, sondern sie spontan auch mit „Mama“/“Papa“ anredet). In der Folge solcher Differenzierungserfahrungen kann zwischen biologischer, sozialer, rechtlicher Mutter unterschieden werden.

Macht ein Kind, etwa ein Pflegekind, nun mit neuen sozialen Eltern entwicklungsfördernde Erfahrungen und das außerdem in einem längeren Zeitraum, führt die Interpretation seiner Situation entlang der Idee „ein Kind braucht seine Mutter“ zu der Ausrichtung, das Kind müsse zu seiner Mutter zurück. Dabei handelt es sich um die Einleitung einer regressiven Entwicklung. Statt einer weiteren Ausdifferenzierung seines Beziehungs- und Weltgefüges ist die Reduktion seiner etablierten Übergangsobjekte und seines Weltbezugs die Folge. Insbesondere wenn ein Pflegekind die Pflegeeltern als Übergangobjekte und Ersatz „der Mutter“ annimmt, weil es dort während eines längeren Zeitraums die seinen Bedürfnissen gerecht werdenden Interaktionen erlebt, es außerdem seinen Weltbezug und seine Sprachfertigkeiten entwickelt hat, beruht eine Rückführung darauf, das Hinzugewonnene wieder wegzunehmen. Das Problem der sozialen Differenz liegt damit nicht darin, dass die Pflegefamili“ mehr bietet, sondern wieviel die Herkunftsfamilie weniger bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Hinzugewonnene nicht einfach aus der sozialen Differenz besteht, die zwischen Herkunftseltern und Pflegefamilie besteht („die Pflegefamilie kann mehr bieten“) und subtrahiert oder addiert werden kann. Vielmehr entwickelt sich die Differenz zwischen den begrenzten realisierbaren (Herkunftsfamilie) und den passgenauer realisierten (Pflegefamilie) Entwicklungsmöglichkeiten, die die beiden divergierenden Verhältnisse für ein Kind zur Verfügung stellen. Ferner verändert sich diese Differenz entsprechend der Dauer des Aufenthalts eines Kindes in einer Pflegefamilie nicht linear wie die Körperlänge Zentimeter für Zentimeter, sondern in den geistigen und seelischen Wachstumskomponenten exponentiell wie die Sprachentwicklung.[4]

Die schon vorhandenen Entwicklungen wieder deutlich einzuschränken und das eroberte Entwicklungspotential wieder massiv zu begrenzen, macht deutlich, was es heißt, der biologischen Eltern-Kind-Beziehung alles unterzuordnen. Ein Kind nach einem längeren Zeitraum wieder in seine Herkunftsfamilie zurückzuschicken wird mörderisch, weil man ihm, folgt man der Wortwahl Ruth Cohns, die immer größergewordene Differenz an schon realisierten Wachstumsmöglichkeiten „stiehlt“.

Die Bindungspsychologie hat also dafür, totalitäre Verständnisse der Mutter-Kind-Beziehung zu überwinden, die Stoßrichtung entwickelt, von einer spezifischen Beziehungsqualität und realisierten Entwicklungsmöglichkeiten her auf ein Kind und seine Beziehung zu seiner Mutter zu schauen. Dieses Gefüge wird dabei als ein individuelles und dynamisches verstehbar, dass immer wieder entsprechend der Entwicklungssituation eines Kindes analysiert und beurteilt werden muss (altersentsprechende Sprachentwicklung, Weltbezug). Damit macht dieser Ansatz deutlich, dass, warum und inwiefern eine (leibliche) Mutter ersetzt werden kann und eventuell auch ersetzt werden muss. Jede Mutterfigur ist ein Übergangsobjekt, und das gilt gerade auch für die leibliche Mutter (den leiblichen Vater).

Was nun den Rechtsdiskurs betrifft, so lässt die bindungspsychologische Sichtweise erkennen, dass eine Hierarchisierung von Elternrecht und Kindeswohl zu Gunsten des Elternrechts oder gar Identifikation von beidem den Bedürfnissen eines Kindes, letztlich seinem Persönlichkeitsrecht grundsätzlich widerspricht und als Automatismus nicht aufrecht erhalten werden darf. Ethisch betrachtet ist eine solche Hierarchisierung oder Identifikation der Effekt von naturrechtlichen und ontologisch-ontotheologisch-moralischen Erklärungsweisen, die eine Ursprungsfigur absolut setzen, nicht tragbar. Dabei stellen naturrechtliche/ontologisch-ontotheologisch-moralische und pragmatische, subjekt- bzw. relationsorientierte Theorien zwei so unterschiedliche Erklärungsweisen zu Verfügung, dass sie konsequent als unterschiedliche Paradigmen behandelt werden müssen (der Vollständigkeit halber: auch was die ethische Konzeptbildung selbst betrifft). An einer solchen Konsequenz fehlt es in der Regel aber. Eine weitere Frage ist es dabei, inwiefern sich das (deutsche) Recht selbst jenseits einer onto-theologischen Selbstbegründung, nämlich als eine Pragmatik zu verstehen vermag. Ebenso wie das Kind-Erwachsenen-Bindungsgefüge im Sinne einer Praktischen Psychologie rekonstruiert werden muss, braucht es eine Rekonstruktion des Rechtsverständnisses als nicht-ontotheologisches, nämlich Praktisches Recht.

 5. Familiensystemisch Handlungen steuern

Die Unterscheidung zwischen dem absoluten „die Mutter ist gut“ und dem relativen „die Beziehung zur Mutter ist hinreichend gut für die Potentialentwicklung eines Kindes“ führt auch zu verschiedenen familientherapeutischen Handlungssteuerungen.

Gilt das ontotheologische „die Mutter ist an sich gut“, wird die Ursprungsposition absolut gesetzt. Das müssen dann alle vertreten, alle müssen dem Kind sagen, dass es gut ist, bei seiner Mutter zu sein – gleichgültig, was diese tut bzw. wie das Kind zu ihr steht und was es in der Beziehung mit ihr erlebt hat. Es wird ein geschlossenes System etabliert, das von allen auch noch als „gut“ abgesegnet wird. Wenn in der Folge alle einem Kind, das deutliche Defizite erlebt, sagen, „es ist gut, dass du bei deiner Mutter lebst“, wird es für es außerdem schwer, seinen eigenen Gefühlen und Wahrnehmungen zu vertrauen. Möglichkeiten der Gefühlswahrnehmung und Erinnerung werden getilgt, verschiedene Einschätzungen, unterschiedliche Sichtweisen und Stimmen werden ausgeschlossen, müssen regelrecht ausgeschlossen werden.[5] Ambivalenzfeindlichkeit führt zu totalitären Sichtweisen und ist das Gegenteil von dem, was die Bindungspsychologie deutlich macht: Nur offene „Systeme“, Ambivalenzkompetenz und die Ausdifferenzierung von Möglichkeiten erlauben es, einen Kontext zu gestalten, in dem ein Kind sich entwickelt.[6]

Was in dieser falschen Rezeption von systemischen Ansätzen übergangen wird, ist, dass systemische Ansätze geradewegs dazu beitragen sollen, geschlossene Systeme zu öffnen. So sind systemische psychiatrische Ansätze entstanden, um dem gerecht zu werden, dass es Patienten gibt, deren Symptome nicht andauernd, sondern nur zeitweise in Erscheinung treten. Zeitweise auftretenden Symptomen kann wiederum so begegnet werden, dass sie kontextualisiert werden. In der Folge können für die verschiedenen Phasen einer Krankheit auch verschiedene Lebenssituationen gestaltet werden. Statt also aufgrund eines bestimmten Krankheitsbildes einen Patienten für immer in einer Klinik einzuschließen, kann differenziert werden, wann ein Patient wieviel Betreuung braucht und entsprechend personenorientiert verschiedene Möglichkeiten gestaltet werden. Hier wird nicht ein System (Klinikaufenthalt) in dualistischer Form durch ein anderes (nie mehr Psychiatrie) ersetzt, sondern bedarfsgerecht werden verschiedene Möglichkeiten und Konstellationen entwickelt und praktiziert. Für unser Thema heißt „bedarfsgerecht“: am Bedarf der exponentiellen Entwicklung eines Kindes als Teil eines Generationengefüges. Dies beinhaltet, eine Möglichkeit nicht durch eine andere, schlechtere zu ersetzen, sondern das Spektrum der Möglichkeiten zu erweitern.

Relationalisieren meint also kein bedingungs- und kriterienloses Relativieren. Zwischen absoluten Sichtweisen (jedes Kind braucht seine leibliche Mutter) und kriterienloser Beliebigkeit gibt es das systemische Denken im Sinne einer Kontextualisierung. So können unbedingte und bedingte Prozesse unterschieden werden. Unbedingte Prozesse sind dabei äußerst selten. Die Bedingungen von bedingten Prozessen richten sich beim Thema „Kindeswohl“ an einem richtigen Verständnis der Bindungspsychologie, der Berücksichtigung des exponentiellen Wachstums eines Kindes und einem professionellen Umgang mit Unzureichenheiten bis hin zu Gewalt aus. Das Ziel „Kindeswohl“ kann nicht mit „zurück zu Mutter“ gleichgeschaltet werden, das Kindeswohl es muss die Potentialentwicklung des Kindes sichern. Diese aber wird durch ein Zurück nicht bloß begrenzt, entwickeltes Potential wird vielmehr regelrecht zurückgeschraubt. Kindeswohl aber braucht ein beständiges Vorwärtsschreiten.

Wird ein scheiterendes oder gescheitertes System hingegen durch ein anderes ersetzt, wird die Wirkung des Geschlossenen nicht nur aufrechterhalten, sondern regelrecht verstärkt. Indem das neue System dann als „Lösung“ und sogar als „gut“ abgesegnet wird, wird dieses neue System totalitär: es gibt keinen weiten Blick mehr, die Zukunft ist geschlossen, mit der Vergangenheit identisch (was Abwehr, (Ab)Spaltungen und damit geradewegs weitere Gewalt begünstigt). In systemischen Ansätzen kombiniert man deshalb die organisch! (also als lebendig, nicht als mechanistisch) verstandene Autopoiesis eines „Systems“ mit der Kybernetik 2. Ordnung. Diese Kombination führt zur Möglichkeitserweiterungen und dadurch zu Handlungsfähigkeit. Von Richtern und Jugendamtsmitarbeitern sind entsprechende Perspektiven und Handlungen zu erwarten.

 6. Familie neu denken, Kindeswohl ermöglichen

Bei familialen Verhältnissen handelt es sich nicht um geschlossene Systeme, sondern um gemischte und offene Verhältnisse. Mag die Patchwork-Familie ein neuer Name dafür sein, der dies ansagt, so zeigt die Notwendigkeit zu dieser sprachlichen Neuschöpfung kein neues Verhältnis, sondern ein im letzten Jahrhundert zunehmend reduziertes Verständnis des Familialen an. Denn die historischen Entwicklungen des Phänomens „Familie“ führen vor, dass die auf Ewigkeit angelegte Mutter-Vater-Kind-Klein-Familie nicht als Normalfall betrachtet werden kann, gerade in Deutschland stellt sie darüber hinaus eine Ausnahmesituation dar, durch die die familialen Veränderungen der Nachkriegszeit übergangen werden.

Aus diesen Gründen spricht vieles dafür, statt mit der Brille „Herkunftsfamilie“ mit der der „Generationenbeziehung“ auf familiale Ordnungen zu blicken. Das Konzept „Patchwork-Familie“ kann zugleich darum erweitert werden, Elternkonstellation nicht entlang von neuen Paarbildungen, sondern vor allem über neue Formen sozialer Elternschaften zu definieren. Damit wird auch sichtbar, dass die Elternpositionen nicht geregelt werden, indem einer einfach ersetzt wird (werden kann). So wird folgerichtig auch kaum mehr von „Stiefmüttern“ oder „Stiefvätern“ gesprochen, wenn Elternteile neue Paarbeziehungen eingehen. Hingegen hat sich die Anrede mit dem Vornamen eingebürgert, was die Individualisierung und Zivilisierung der Elternrollen sichtbar macht.

Was das Kindeswohl betrifft, so muss hierfür ein differenziertes Instrumentarium entwickelt werden, das nicht nur körperliche Unversehrtheit, sondern Sprachkompetenz und Weltbezug in ihrer exponentiellen Dimension berücksichtigt. Damit weist es grundsätzlich über die Herkunftselternfunktion hinaus. Im Augenblick wird dies in Deutschland indirekt aufgegriffen, indem die Kriterien, denen die öffentliche Kinderbetreuung und das Schulsystem folgen, erweitert werden. So spielen die Erziehung zu sozialer Kompetenz und das Bestreben, dem sog. Bildungsverlierertum etwas entgegenzusetzen, eine zunehmende Bedeutung. Mit beiden Ambitionen wird eine gesellschaftliche Aufgabe für die Entwicklung eines Kindes deutlich. Dieses hat sein Recht, es ist mit dem Kindeswohl verbunden, weil die Entwicklung von sozialer Kompetenz und die Eröffnung von Bildungsmöglichkeiten statt der Herkunft vielmehr die Zukunft eines Kindes und damit seine zukünftige soziale Position ins Zentrum rücken. Diese Seite der Situation eines Kindes zusammen mit seinen Entwicklungsmöglichkeiten für seine Zukunft ins richtige Verhältnis zur Herkunftselternschaft zu setzen, bis dahin ist es noch ein langer Weg.

 

[1] Zu nennen sind die Arbeiten aus dem französischen und italienischen Raum wie die von Francoise Dolto und Luisa Muraro. Hier wird die Objektpsychologie überwunden, indem die Bedeutung des Spracherwerbs als Transformation der totalitären Mutterbindung herausgearbeitet wird. Vgl. Dolto, Françoise: Zwiesprache von Mutter und Kind: Die emotionale Bedeutung der Sprache, München 1988; dies.: Über das Begehren. Die Anfänge der menschlichen Kommunikation, Stuttgart 1988; dies.: Alles ist Sprache. Kindern mit Worten helfen, Weinheim/Berlin 1989; Muraro, Luisa: Die symbolische Ordnung der Mutter, Frankfurt 1994.

[2] Ernst Apeltauer: Familien, Familiensprache(n) und sprachliche Frühförderung, Flensburg 2013.

[3] Erste diagnostische Ansätze finden sich in: Hellbrügge, Theodor/Schneeweiß, Burkhard (Hg.): Sprache, Kommunikation und soziale Entwicklung. Frühe Diagnostik und Therapie, Stuttgart 2013.

[4] Es gibt viele Fachleute, die sagen, wenn die elterliche Kompetenz nach einem Jahr nicht erlangt ist, kann ein Kind nicht in die Herkunftsfamilie zurück. In Ländern wie Großbritannien sind 18 Monate angesetzt, in denen die Familiensituation eines Kindes entschieden werden muss.

[5] Für den Systemiker Gregory Bateson, dem wir den Satz „der Unterschied, der einen Unterschied macht“ verdanken, sind dies typische Mechanismen in Drogenfamilien, die zu schizophrenen Entwicklungen bei Kinder führen, vgl. Bateson, Gregory: Die Ökologie des Geistes, Frankfurt/M., 1969.

[6] Zur Bedeutung der Ambivalenz für ein zeitgemäßes Familien- und Generationenverständnis vgl. die Veröffentlichungen von http://www.kurtluescher.de/.

 

Kommentare zu diesem Beitrag

  • Danke Andrea für diesen wirklich tiefschürfenden Artikel.

  • Elfriede Harth sagt:

    Ich kann nicht umhin, mir bewußt zu sein, daß ich diesen Beitrag lese, während wir gerade eine neue Völkerwanderung erleben. Es kommen massenweise Menschen aus anderen Kulturen und Ländern nach Deutschland, die alles zurückgelassen haben, außer ihr nacktes Leben und das ihrer nächsten Angehörigen. Doch nein, in ihrem (unsichtbaren) Gepäck sind noch ihre Erinnerungen. Ihre Vergangenheit. Das Bild der eigenen Eltern, der Geruch von “Daheim”, der Geschmack bestimmter Früchte….. auch irgendwo alte Träume – ein bestimmtes Begehren. Sie haben sich entschieden, fast alles zurückzulassen, aber diese inmateriellen Kostbarkeiten bringen sie mit. Vielleicht wird es ihnen erst mit der Zeit bewußt, weil sie zunächst viel zu sehr damit beschäftigt sind, anzukommen. “Ausreichend gut” – wie viele dieser geflüchteten Kinder haben Bezugspersonen, die “ausreichend gut” sind? – Es sind nicht erst jetzt Menschen aus anderen Kulturen nach Deutschland gekommen, sondern eine ganze Reihe von ihnen leben schon seit einiger Zeit hier. Und in den Debatten um “Herdprämien” oder “Betreuungsgeldern” ist sehr häufig die Rede davon, daß gerade die Kinder aus diesen Familien möglichst in KiTas untergebracht werden sollten, damit sie nicht Gefahr laufen, zu den Verlierern unseres Systems zu werden. Damit sie aus ihren “bildungsfernen” Millieus herauskommen. Und die Mütter sollen sich möglichst schnell in den Arbeibeitsmarkt integrieren, “um sich zu emanzipieren”.
    Ja,es ist wichtig, Deutsch zu lernen, wenn man in Deutschland lebt. Aber ich glaube, es ist noch wichtiger überhaupt erst mal sprechen zu lernen, und zwar die eigene Muttersprache. d.h. die Sprache, die zur Gestaltung der allerersten grundlegenden Beziehung notwendig ist und diese auch bestimmt. Und diese kann in der KiTa nicht gelernt werden.
    Ich will hier abbrechen. Der Punkt, auf den es mir ankommt ist, daß ich derMeinung bin, daß unsere ganze Politik, ob Sozialpolitik, Bildungspolitik, Wirtschaftspolitik, Gesundheitspolitik, Finanzpolitik, Außenpolitik, Rechtspolitik, etc.. von der Logik des kapitalistischen neoliberalen Marktes bestimmt ist, die vermarktbare Arbeitskräfte und willige Konsumenten produzieren will.
    Kinder vor Gewalt schützen? – Natürlich ist das eine ganz wichtige Aufgabe. Ich bin 100% dafür. Aber ist nicht die Idee, die wir von Familie haben, nicht auch insofern von dieser Logik durchdrungen, als es die rechtlich private Verantwortung der Gebärenden ist, für das Kind, das sie geboren hat, zu sorgen? Wenn eine Frau ein Kind gebiert, ist sie rechtlich dazu verpflichtet, es immer zu wollen. Sie wird rechtlich gezwungen, es groß zu ziehen (unbezahlt), es zu ertragen (unbezahlt), es zu einer vermarktbaren Arbeitsktraft zu machen (unbezahlt) bzw. zu einem “mündigen Bürger” (unbezahlt).
    Viele Frauen (die meisten!) leisten das. Aber: warum soll das eigentlich selbstverständlich sein? – Ich glaube, wir sollten die wirtschaftliche Dimension dieser Dinge nicht außer Betracht lassen.

  • Ute Plass sagt:

    Danke für diesen Beitrag, der den Absolutheitsanspruch der Beziehung zur leiblichen Mutter als schädliche Ideologie
    aufdeckt.

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