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Rubrik Blitzlicht

Skandalös !

Von Ursula Pöppinghaus

Wellphoto/Fotolia.com

Neulich kam ich im Zug mit einem Polizisten ins Gespräch. Er war unterwegs zu seinem Einsatzort, einem Erstaufnahmelager für Flüchtlinge.
Ich sprach ihn auf die schwierige aktuelle Situation für ihn und seine Kollegen und Kolleginnen an.
Ach, entgegnete er darauf, ich liebe meinen Beruf, den Umgang mit den Menschen, den Einsatz für ein respektvolles Zusammenleben.
Aber die Kultur, die unsere Eltern mühsam nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, geht den Bach runter. Das erschreckt mich. Diese Verrohung der Umgangsformen!
Ich bin heute nicht mehr nur verpflichtet, einen Gewalttäter fluchtunfähig, zum Beispiel auf die Füße, zu schießen.
Nein, wir werden ausgebildet, sie mit einem Kopfschuss kampfunfähig zu schiessen.
Tot!
Skandalöse Konsequenz !

Autorin: Ursula Pöppinghaus
Eingestellt am: 04.05.2017

Kommentare zu diesem Beitrag

  • Ute Plass sagt:

    “Aber die Kultur, die unsere Eltern mühsam nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, geht den Bach runter.”

    Welche Kultur
    “…die unsere Eltern mühsam nach dem Krieg wieder aufgebaut haben…” meinte der Polizist?

  • Ursula Pöppinghaus sagt:

    So wie ich ihn verstanden habe, meinte er eine kultur, in der das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Denkens gepflegt wird.

  • Ute Plass sagt:

    @Ursula Pöppinghaus:

    Die “Kultur”, welche die Eltern des Polizisten angeblich mühsam nach dem Krieg “wieder” aufgebaut haben” war doch eine, gegen die eine sog. 68er Generation aufbegehrte.

    Bei mir kam diese Schilderung so an, dass die Beschwerde des Polizisten über eine vermeintliche Sitten-Verrohung den Todesschuss von Gewalttätern rechtfertigt.

    Oder hat sich der Polizist über die “Befehl-Gehorsam-Kultur” beklagt und zeigte Bereitschaft gegen eine solche Unkultur
    aufzustehen und sich zu verweigern?

  • Hanne Hutzler sagt:

    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es solche “Anweisungen” der Polizeiführung nicht geben kann, da sie grundgesetzwidrig wären. Möglicherweise wird aber durch Herumgerede und nonverbale Zeichen den Polizisten verdeutlicht, dass der “finale Rettungsschuss”, wie das rechtsstaatsgemäß heißt, nicht so restriktiv auszulegen wäre, wie es unsere Verfassung GEBIETET.

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