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Zum Tod eines Dreijährigen in Südbaden

Von Andrea Günter

In einem zweiteiligen Artikel setzt Andrea Günter sich mit einer totalitären Eltern-Kind-Kultur, Bindungspsychologie und aufgeklärter Fachlichkeit auseinander.

Teil I

   1. Fachliche und rechtliche Richtigkeit
Menschliche Bindungsgefüge sind komplex undimme wieder neu zu hinterfragen.

Menschliche Bindungsgefüge sind komplex und immer wieder neu zu hinterfragen.

Anfang Januar 2015 kam in Südbaden ein dreijähriges Kind durch körperliche Gewaltanwendung zu Tode. Der Dreijährige war schon zweimal zuvor wegen vermuteter Gewaltanwendung in ärztlicher Untersuchung. Die Universitätsklinik Freiburg hatte überdies Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt und dem Jugendamt gemeldet, dass das Kind nicht zurück in die Familie dürfe. Vermutet wurde, dass der Stiefvater der Täter sei. Doch unabhängig davon, ob dieser tatsächlich der Täter war, bleibt es Fakt, dass die Familie den Kontext bildete, in der eine derartige Gewalt ausgeübt, das Kind dort nicht geschützt wurde und deshalb dort in Gefahr war. Denn wenn ein massiv misshandeltes Kind geschützt werden muss, dann gilt dies unabhängig davon, ob der Gewalttätige feststeht.

Nach dem Tod erklärte die zuständige Landrätin, das Jugendamt habe alles richtig gemacht. Es hätte keine fachlichen und rechtlichen Gründe für eine Herausnahme aus der Familie gegeben. Der Stiefvater musste vorübergehend räumlich getrennt von dem Kind leben. Um die Familie herum wurde ein breites Hilfsangebot aufgestellt. Als die Familie um Zusammenführung bat, wurde diese bewilligt. Nachdem der Vater nach Wochen der räumlichen Trennung offiziell[1] das erste Mal mit dem Kind alleine war, starb es aufgrund massiver Gewaltanwendung.

Rechtlich steht das Elternrecht nach wie vor an erster Stelle. Zwar wird vom Kindeswohl gesprochen, es wird aber regelmäßig dem Elternrecht untergeordnet. Dafür gibt es gerade in Deutschland gute historische Gründe. Psychologische, und damit fachliche Gründe gibt es jedoch dafür nicht, im Gegenteil. So betont die Landrätin, dass fachlich und rechtlich alles richtig gemacht wurde. Zugleich fordert sie eine gesellschaftliche und politische Diskussion über prekäre Familiensituationen und öffentliche Verantwortung. Warum braucht es aber eine solche Diskussion, wenn fachlich und rechtlich alles stimmt? Was heißt hier also „fachlich richtig“? Was heißt „rechtlich richtig?“

Wenn es eine solche öffentliche Diskussion geben muss, dann zeigt dieser Diskursbedarf an, dass das Fachliche und Rechtliche unzureichend aufgestellt ist. Das aber gilt grundsätzlich, fachlich Hundertprozent Richtiges wird es niemals geben. Nimmt man dies ernst, kann fachlich und rechtlich nicht alles richtig gemacht werden. Fachlich und rechtlich tatsächlich alles richtig zu machen, besagt demnach, etwas besser machen zu müssen, als es fachlich und rechtlich aufgestellt ist. Zieht man sich auf einen aktuellen Stand des Fachlichen und Rechtlichen zurück, ist Scheitern vorprogrammiert.

Eine solche offene Handlungskonstellation zu realisieren, muss dazu führen, relational denken zu lernen: einmal, was die Sichtweise auf Kind-, Eltern- und Familiengefüge, dann, was die auf die Handlungsorientierung von Richtern, Ämtern usw. betrifft. Fachlich und rechtlich Bestimmtes muss hierbei als Bestimmtes und Unbestimmtes zugleich behandelt werden. Verabsolutierungen und Vereindeutigungen hingegen sabotieren es, wenigstens einigermaßen Richtiges zu tun. Im Gegenteil, sie führen in der Regel zu dem, was dann als Sachzwang erscheint und letztlich nur noch in Form von Amtsgewalt praktiziert werden kann, und derart versagen muss.

So sieht der Leiter der Rechtsmedizin der Berliner Charité Michael Tsokos in dem genannten Kindstotfall ein Beispiel für das komplette Versagen des Kinderschutzes in Deutschland. Den Jugendämtern wirft er vor, wiederholt an solchen Fällen (153 solcher Todesfälle im Jahr 2013) beteiligt zu sein. Als Argument führt er an, dass Familienhelfer zum Beispiel finanziell davon leben, solche Familien zu begleiten, sie nicht professionell genug sind oder sich auf Seiten der Eltern stellen. Er spricht von einem Systemfehler. „Die Jugendamtsmitarbeiter sind in dem System gefangen.“ (Badische Zeitung, 28.1.2015)

Worin besteht ein ausreichendes professionelles Selbstverständnis auf allen Seiten, das wenigstens systemrelativierend, vielleicht sogar systemöffnend ist? Welcher öffentliche Diskurs muss geführt werden, um positivistische Sichtweisen auf Fachliches und Rechtliches überwinden zu können?

    2. Fachliche „Richtigkeit“ und aufgeklärtes, ethisches Denken

Relational denken, um sich passgenauer zwischen Bestimmten und Unbestimmten zu bewegen: zu dieser Notwendigkeit von Fachlichkeit sollen philosophische Sichtweisen stark gemacht werden. Denn was heißt es genauer und vor allem fachlich angemessen, absolutes Denken zu verabschieden, etwa was Kind-Eltern-Gefüge betrifft? Philosophisch betrachtet tritt damit in den Vordergrund, Ontotheologiekritik zu betreiben, nämlich sich zum Einen von „an sich“-Denklogiken zu verabschieden – „die Mutter ist an sich gut für ihr Kind“ – und zum Anderen zugleich Sein-Sollens-Kurzschlüsse zu vermeiden: Da eine Frau ein Kind gebiert und die Gebärerin in diesem Moment seine erste soziale Versorgungsinstanz ist (Sein), ist es gut/soll es sein, dass das Kind bei der Mutter ist (Sollen). Bei der Kritik an solchen Logiken handelt es sich um Reflexionsweisen, die sich der Aufklärung und insbesondere der Ethik verdanken.

Mit der Sein-Sollens-Differenzierung greifen die folgenden Ausführungen auf die spätestens seit Kant übliche Kritik an ontotheologischen Konzeptbildungen zurück. Ontotheologiekritik beruht auf der Kritik daran, Dinge absolut und totalisierend, letztlich gottgleich zu konzipieren. Damit werden menschliche Verhältnisse als unbefragbar, unveränderlich, fest, für alle gleich gültig und ewig gleich bleibend behandelt. Die Kritik daran ist kaum angekommen, insbesondere die Ideologie von der Gutheit der Mutter steht für die Problematik, ontotheologisches Denken nicht überwinden zu können (oder zu wollen).

In der Praxis wird die Fehlerhaftigkeit eines solchen Sein-Sollens-Kurzschlusses offensichtlich, wenn Kinder beobachtet werden, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie, sondern beispielsweise in einer Pflegefamilie aufwachsen. Grund dafür, dass Kinder in Pflegefamilien leben, ist i.d.R., dass ihre Entwicklung in ihrer Herkunftsfamilie stark beeinträchtigt ist. In der neuen Familiensituation holen viele von ihnen Entwicklungsdefizite auf, sind bald zuhause und betrachten die Pflegeeltern emotional als ihre Eltern. Obgleich solche Entwicklungen die Regel sind, bleibt es Rechtslage, dass Kinder zu ihren Eltern zurückgeführt werden sollen.

Wenn ein derart entwickeltes und neu beheimatetes Kind zurückgeführt werden soll, dann folgt diese Entscheidung in der Regel einer ontotheologischen Sichtweise auf die Kind-Eltern-Beziehung. Eine solche Situation führt dabei nicht nur die Diskrepanz zwischen Sein und Sollen vor Augen. Sie veranschaulicht, dass darüber hinaus das Sein falsch verstanden wird. Wie zu zeigen sein wird, hat dies insbesondere die Bindungspsychologie zum Thema gemacht.

Auch die (deutsche) Rechtsprechung kann nicht losgelöst von solch fachlichen Diskursen, sondern muss in Korrespondenz mit einigen von diesen betrachtet werden. Die Rechtslage folgt einer Elternideologie, wie sie auch in ontotheologisch ausgerichteten psychologischen Diskursen angelegt ist. Diese reproduziert sie mehr oder weniger unbedacht. Ontotheologisch heißt in diesem Zusammenhang wie gesagt, wenn „die Mutter an sich“, „die Eltern an sich“, und damit die erste Gebundenheit des Kindes an die Mutter zum Kriterium an sich und damit der Ursprung und die Herkunft eines Kindes zum ausschlaggebende Kriterium wird, um familiale Geschehnisse und die Lebenswege eines Kindes zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass das „an sich“ in der Regel eine Bewertung transportiert, nämlich suggeriert, dass das, was aufgrund der Natur, der Vernunfteinsicht oder gottgewollt „an sich ist“, daher auch „gut“ ist.

Für ethisch geleitete Überlegungen ist es in der Folge notwendig, das Sein erst einmal jenseits dessen zu befragen, dass ein Ursprung – die Mutter als Gebärerin – das der Geburt nachfolgende Geschehen determiniere. Anstelle einer Ursprungsmetaphysik muss Zeitlichkeit zusammen mit Tätigkeiten und Pluralität berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss den Rückschluss vom Sein als ein „an sich sein“ auf sein Sollen „so soll es sein“ kritisiert und auf der Sein-Sollens-Differenzierung bestanden.

In dieser Perspektive versucht in der Philosophie die Praktische Philosophie die Ontotheologie zu überwinden, indem sie als Philosophie der menschlichen Praxis und des menschlichen Tuns u.a. die Verschiedenheit/Pluralität der Menschen und die Tätigkeiten/Praktiken ins Zentrum der Analysen und Bewertungen stellt gesichtet (vgl. „Warum eine Denkwerkstatt“ und „Gerechtigkeit ist eine Denkweise“). In diesem Sinne werden im Folgenden fachliche Diskurse über Kind-Eltern-Gefüge geführt.

Folgt man der Unterscheidung „ontotheologischen“ und „praktischen“ Konzeptionen, wird nämlich deutlich, dass es divergierende psychologische Fachdiskurse gibt bzw. zwischen verschiedenen Standards fachlicher Diskurse unterschieden werden muss. Damit kann durchsichtig gemacht werden, welchem Konzeptionsduktus ein konkretes richterliches Urteil bzw. eine jugendamtliche Intervention folgt

Zum anderen soll deutlich gemacht werden, dass bestimmte Weisen, Kind-Eltern-Konzepte zu bilden, damit einhergehen, Handlungen zu steuern. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen psychologischen Steuerungsmodellen, in denen u.a. Jugendamtsmitarbeiter und Familienhelfer (oft nur vordergründig) ausgebildet sind und die ihnen als Handwerkszeug dienen. So gibt es ontotheologisch geleitete Handlungsmodelle und an der Qualität der menschlichen Tätigkeiten und ihrer Wirkungen ausgerichtete Handlungsmodelle. Gerichtsurteile selbst wiederum stellen qua Form Absolutheit beanspruchende Handlungsanweisungen dar, wobei auch hier die Differenz zwischen dem absoluten Anspruch eines Urteils und dem relational gesteuerten Handlungsbereich des Rechtlichen zu Missverhältnissen führt (vgl. „Wir handeln relationaler“). Diese Differenz wird in Scheidungsfällen zunehmend durch Mediation in Richtung relationaler Gerichtspraxis transformiert. In Fällen, in denen das Jugendamt involviert ist und es um Belange des Kindeswohls einzelner Kinder geht, fällt die Mediation von Seiten der RichterInnen bislang aber aus. Damit fällt sie ganz aus, denn das Jugendamt kann eine solche nicht leisten, solange es in einem richterlichen Urteil eine absolute, nicht aber eine relationale Größe sehen kann, will und muss. Dabei wäre eine Art doppelte Relationalisierung in Fragen der Kindeswohlgefährdung gerade deshalb nötig, soll die Herkunftsfamilie als Kindesursprung zu keiner totalisierenden Größe und ein Kind nicht zu einem Besitztum erhoben werden.

Teil II

[1] Später stellte sich heraus, dass der Vater das Kind auch schon vorher alleine sah. Das Jugendamt steht immer wieder vor dem Problem, dass seine Maßnahmen nicht konsequent umgesetzt werden. Dies hängt auch damit zusammen, dass von vornherein klar ist, dass ein Großteil der angeordneten Maßnahmen nicht praktikabel ist, und zwar weil meistens die Situationen der Menschen uneindeutig sind.

 

Kommentare zu diesem Beitrag

  • Elfriede Harth sagt:

    Ja, wie der zitierte Michael Tsokos und Saskia Guddat in ihrem Buch: “Deutschland mißhandelt seine Kinder” beschreibt, läuft sehr vieles schief in Deutschland. Einerseits wird das Leben vieler Familien immer prekärer. Ein Kind großziehen erfordert sehr viel Arbeit, Zeit, Geduld. Manche Menschen sind damit überfordert. Das sollte die Sozialarbeit auffangen, aber auch da grassiert wachsende Prekarität. Im erwähnten Buch wird beschrieben, wie Sozialarbeiter_innen oft ausgebrannt sind, weil sie einfach zu viele Fälle zu bearbeiten haben. Sie kommen nicht nach. Auch Sozialarbeit, wie alle anderen Tätigkeiten der Care-Arbeit werden immer mehr monetarisiert und der Marktlogik unterworfen. Auch hier schlägt die Sparpolitik zu, der Schwarze Nullen wichtiger ist, als menschliche Beziehungen. Wenn Menschen wenigstens keine Existenzangst mehr haben müßten, weil sie ein Bedingungsloses Grundeinkommen beziehen, sowohl das Kind, die Mutter und der Stiefvater, aber auch die Sozialarbeiterin, die dann nicht mehr davon leben müßte, daß es solche Probleme in Familien gibt, dann wären noch lange nicht alle Probleme gelöst, aber sie würden doch entschärft. Wieviele Frauen bleiben bei gewalttätigen Männern weil sie finanziell von ihnen abhängen!

  • Elfriede Harth sagt:

    Aber es werden auch noch viele andere Probleme sichtbar: die Ideologie der “Mutter”, die besagt, daß eine Frau, weil sie gebiert, auch schon ipso facto “gut” ist für das Kind. So wird auch als widernatürlich betrachtet, daß eine Frau eine Schwangerschaft ablehnt, einen Abbruch will, weil sie sich nicht in der Lage sieht, ein Kind großzuziehen. Es wird verkündet, daß jede Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, davon eine Wunde trägt, die nie vernarbt. Es wird nicht zugestanden, daß manche Frauen um ihre Überforderung wissen und daher eine oder die Mutterschaft bblehnen. Mutterschaft ist viel mehr als nur Biologie.

    Schade, daß Andreas Texte immer so abstrakt sind.

  • Ute Plass sagt:

    Schließe mich den Kommentaren von @Elfriede Harth an.
    Höchste Zeit sich von Mutter-Mythen und Blut-Ideologien
    zu verabschieden.

  • Gré Stocker-Boon sagt:

    Eine Mutter,die ein Kind gebärt,ist erstmal als natürlich und gut zu bezeichnen.Gleich in welchen Umständen sie sich befindet.Sie neigt evtl. zu eine Abtreibung.Wieviel Kraft,Ausdauer,Gegenwärtigkeit,Perspektiven zum Mit-gestalten können wir da aufbringen,dem Leben dennoch ein JA zu geben.Das Leiden darf nicht die Oberhand gewinnen,es gehört leider dazu.Eine Fährte/Fähre finden,worauf das Lebensschiff fahren und ankommen kann,führt zu einer Lebensgeschichte, worin wir wandern/fahren dürfen und gehen sollen.Von Ort zu Ort.Das ist nicht subito zu haben.

  • Gudrun Nositschka sagt:

    Mutter – Blaming war schon äußerst während meiner Ausbildung zur Sozialarbeiterin vor 50 Jahren beliebt, während die (patriarchale) männliche Gewalt gegen Frauen und Kinder fast ein Tabu-Thema war. Der Mann war noch das Oberhaupt, das Erziehungsrecht von Müttern untergeordnet. Frauenhäuser Fehlanzeige. Schlugen Vater oder Stiefvater ein Kind tot, wurde gefragt: Warum hat die Mutter das nicht verhindert? Von ihr wurden Omnipotenz und Omnipräsenz als Schutzwall erwartet. Im Grunde genommen heute noch. Doch flieht sie mit Kindern ins Frauenhaus, weil sie selber oder die Kinder oder alle zusammen verprügelt worden sind, wird dennoch sehr häufig der Antrag gestellt, dass der “liebende” Vater seine traumatiseirten Kinder sehen darf.
    Meine Erfahrungen – auch als Mutter – haben mich gelehrt, dass Kinder am besten und sichersten bei Müttern heranwachsen können, die ein stützendes Umfeld haben mit Großmüttern, Schwestern und Freundinnen sowie den passenden Männern dazu. Und dieses stützende Umfeld ist trotz patriarchaler Ehe und Gesellschaft erstaunlich oft anzutreffen.

  • Der klebrige rosarote Mythos vom wunderbaren Kind-Habens ist letztlich die Ursache der Gewalt.
    Kein Mensch redet von harter (Nerven)Arbeit, wenn es darum geht ein Kind groß zu ziehen!

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