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Abschied vom Vater-Namen?

Von Maria Coors

Ich gebe zu, ich bin in meiner persönlichen emotionalen Corona-Verfasstheit an einem Punkt angekommen, an dem ich die einschlägigen Nachrichtenseiten mehrmals am Tag nach Neuigkeiten durchforste, die nichts mit dem aktuellen Ausnahmezustand zu tun haben. Das gestaltet sich öfter schwierig. Umso euphorischer war ich, als ich vor zwei Wochen auf folgende Nachricht gestoßen bin: Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen für Reformvorschläge des Namensrechts veröffentlicht. Zu den Vorschlägen gehört, dass Menschen ihren Vor- und Nachnamen in Zukunft ändern können sollen, ohne einen anderen Grund dafür angeben zu müssen, als den, dass sie sich das wünschen. Das Ganze soll natürlich nicht komplett ohne Einschränkungen laufen, aber wenn mensch das nicht alle Nase lang macht und außerdem nicht, um sich irgendwo „aus der Affäre“ zu ziehen, soll es möglich sein.

Ich habe mich bei der Gelegenheit an die Erfahrung eines Freundes erinnert, der als Jugendlicher eine Zeit in Thailand verbracht hatte. Als er einige Jahre später noch einmal ins Land reiste, hatten fast alle seiner damaligen Freund*innen inzwischen einen anderen Namen. Viele Thailänder*innen legen sich neben dem eigentlichen Geburtsnamen einen Spitznamen zu, der aber je nach Kontext und auch Lebensalter meist von der ihn tragenden Person geändert wird. Diese Spitznamen treten an die Stelle des eigentlichen Vornamens und werden als Rufnamen genutzt. Für meinen Freund eine seltsame Erfahrung, dass Menschen mit ihrem Namen nicht dauerhaft zu identifizieren sind. Eigennamen fungieren in unserem kulturellen Kontext als Identitätsgarant, also als Garantie dafür, dass ein Mensch heute derselbe ist wie gestern und wie morgen. Das ist wichtig, z.B. wenn jemand heute eine Straftat begeht oder sich morgen Geld leiht. Dann ist es entscheidend, dass dieses Schuldverhältnis, das er*sie damit zu anderen eingeht, zweifelsfrei demselben Menschen zuzuordnen ist. Aber dass der gleichbleibende Name eines Menschen im Grunde Teil seiner*ihrer Beziehung zu anderen Menschen ist, vielleicht deshalb sogar in mindestens ebensolchem Umfang den Mitmenschen wie einem*r Namensträger*in selbst „gehört“, scheint für alle möglichen Beziehungshandlungen als wichtig erachtet zu werden. Der Roman „Stiller“ von Max Frisch thematisiert den Versuch und letztlich das Scheitern eines Menschen, sich von einem Namen zu lösen.

Und doch ändern nach gegenwärtigem Namensrecht ständig Menschen ihren Namen, und zwar in den allermeisten Fällen Frauen. Ich musste ein bisschen im Archiv von Antje Schrupps Blog kramen, um ihren Artikel „Im Namen des Mannes“ (https://antjeschrupp.com/2010/05/11/im-namen-des-mannes/) noch mal wiederzufinden, den ich vor einigen Jahren gelesen habe. Sie teilt darin, unterfüttert von Statistik, ihre Irritation darüber, dass trotz der Reform des Namensrechts 1994 bei der Eheschließung die allermeisten Frauen den Namen ihres Mannes annehmen. Auch ich teile diese Irritation nach wie vor. Es gibt dafür auf der individuellen Ebene sicher viele, auch gute Gründe. Für den ernüchternden statistischen Befund gibt es nur ernüchternde Gründe. Für mich persönlich war ein starkes Gefühl von „Ich-bin-Ich“, also Selbstidentität, der Grund, weshalb ich mir eine Änderung meines Nachnamens nie hätte vorstellen können. Beunruhigt hat mich aber nachhaltig Antjes zweite Beobachtung, dass selbst in den Ehen, bei denen Mann und Frau ihren jeweiligen Geburtsnamen behalten, die Kinder eigentlich immer den Vater-Namen bekommen. Nun kann ich aus meiner Privatempirie sagen, dass ich tatsächlich Ausnahmen kenne. Aber, und jetzt kommts: Ich gehöre nicht dazu. Mein Kind trägt den Vater-Namen. Und ich bin damit nicht glücklich. Dabei hat sich meine Meinung zu dem Thema verändert. Sehr lange war ich trotz des beschriebenen Umstands, dass eine Namensänderung für mich selbst nicht in Frage kam, der Meinung, ein Kind von mir ist ein neuer Mensch, kann also auch einen neuen Namen haben. Die Krux ist ja aber gerade, dass der Name nicht neu ist, sondern eben der Vater-Name. Und als ich dann schwanger war, sah ich das alles auch schon sehr anders. Mein Körper, meine Schwangerschaft, mein Kind, mein Name. Am Ende hat das Los entschieden, und ich habe verloren. Damit kann ich meistens leben. Das Kind ist nun schon sehr viel länger auf der Welt, als es in meinem Bauch war, die Papa-Beziehung ist nicht weniger wichtig als die Mama-Beziehung, und da eben nicht beides geht, ist eine Losentscheidung irgendwie fair. Es bleibt aber der Groll darüber, dass es ja im Ergebnis nichts ändert – mein Kind trägt den Vater-Namen und damit die patriarchale Namenstradition des Machtanspruchs von Väter-Männern und der Unsichtbarkeit von Mütter-Frauen weiter.

Und nun schlägt die Kommission weiter vor, dass Familien und damit auch Kinder Doppelnamen tragen dürfen, es also möglich wird, einem Kind die Traditions-Identitäts-Linien von zwei Eltern mitzugeben. Das allein finde ich schon grandios. Aber zusammen mit der oben beschriebenen Möglichkeit für Menschen, ihren Vor- wie Nachnamen zu ändern, weil sie es wollen, eröffnet sich noch mehr: Wie das Beispiel der thailändische Freund*innen, aber auch von vielen Frauen und ein paar Männern zeigt, die ihren Geburtsnamen bei einer Heirat abgegeben haben, muss die Beziehung zwischen einem Menschen, seinem*ihrem Namen und seinen*ihren Beziehungsmenschen ja doch differenzierter funktionieren, als es der Identitätserhaltungssatz „Ich-bin-Ich“ ausdrückt. Durch die Möglichkeit, den eigenen Namen freier zu ändern, steht also auch nicht der komplette Identitätsverlust zu befürchten. Menschen verlieren bei Namensänderung weder ihre Identität noch ihre Beziehungen zu anderen Menschen. Die Annahme eines Ehenamens und Abgabe eines Geburtsnamens macht die familiäre Herkunftsidentität zwar auf Kosten der Beziehung zu der Person, mit der die Ehe eingegangen wird, unsichtbarer. Aber die Menschen verlieren de facto trotzdem nicht die Beziehung zu ihren Eltern und Geschwistern. Die Tradition des Ehe(mann)-Namens und des Vater-Namens gehören zur symbolischen Ordnung des Patriarchats, und sie sind wirksam. Frauengenealogieforschung ist ungleich komplizierter, Wissenschaftlerinnen sind schwieriger mit Teilen ihres Werkes zu verknüpfen, Enkelinnen schwieriger mit ihren Großmüttern. Aber: Frauen haben auch nach einer Namensänderung Eltern, Geschwister und wissenschaftliche Karrieren. Sie haben daneben auch wichtige Freund*innen, sind Vereins- und Parteimitglieder und haben Stammkneipen. Identitäten sind komplex in einer Weise, wie sie ein Name und auch fünf Namen nicht abbilden können. Und komplex bleiben auch die Identitäten von Frauen und anderen Menschen, die einen Geburtsnamen abgeben und_oder diesen nicht an ihre Kinder weitergeben. Sie gehen eben nicht völlig in den Besitz des Patriarchen und Namenslassers über.

Also ist die Sache mit den Namen im Grunde egal und deshalb auch nicht reformbedürftig? Nicht ganz, wie die überwiegende Mehrheit der Frauen zeigt, die ihren Namen bei Eheschließung abgeben und_oder nicht an die eigenen Kinder weitergeben. Wäre es wirklich egal, wäre das Geschlechterverhältnis hier in etwa ausgeglichen.

Was also können nun diese Reformen bewirken? Ich denke zweierlei: Zum einen, die theoretische Abkehr von der Fetischisierung der männlichen Namensidentität. Nicht nur Frauen-Subjekte fallen nicht auseinander, wenn sie nicht immer den gleichen Namen haben und diesen nicht weitergeben. Auch Männer können in sich integre Personen und Staatsbürger sein, selbst wenn sie heute Klaus Müller, morgen Klaus Maier und sagen wir in 10 Jahren Peter Maier heißen . (10 Jahre wollen die Expert*innen dann doch als Kontinuitätsgrenze behalten…) Zum anderen und damit verbunden entsteht für den*die Einzelne praktisch eine größere Freiheit im Ausdruck der eigenen Identität, in der sich wiederum auch die Gestaltung seiner*ihrer Beziehung zu anderen Menschen ausdrückt. Ich hätte bspw. als junger Mensch die Möglichkeit, den Prozess des Erwachsenwerdens und der Ablösung von meiner Herkunftsfamilie nicht nur durch eine ungewöhnliche Berufswahl zu unterstreichen, sondern mir, sagen wir, auch einen Vornamen zuzulegen, der weniger das Milieu meiner Eltern und die Mode meiner Geburtsjahrgänge als meine eigenen Vorlieben und Wünsche für die Zukunft spiegelt. Vielleicht stimmt auch die geschlechtliche Zuschreibung nicht mehr. Vielleicht begegnet mir im weiteren Leben tatsächlich ein Mensch, dem ich mich so eng verbunden fühle, dass wir diese Verbundenheit durch einen gemeinsamen Nachnamen, den wir aus unseren beiden Nachnamen zusammenbasteln, Ausdruck verleihen möchten. Den Vornamen eines geliebten Menschen trage ich nach dessen Tod als zweiten Vornamen weiter. Aus beruflichen Gründen wähle ich irgendwann einen Nachnamen, der in dem Land, in dem ich nun lebe, besser verstanden wird. Und dann komme ich an einen Punkt in meinem Leben, an dem meine Herkunftsfamilie wieder einen wichtigen Platz einnimmt, ich also meinen „Mädchennamen“ wieder hinten mit einem Bindestrich dranhänge.

Mit dem Recht auf die Bestimmung des eigenen Namens gewinnen Menschen die Freiheit, selbst auszudrücken, ob sie nach jemandem oder mit jemandem benannt sein möchten, und wie das Ich für andere Menschen ansprechbar sein soll.

Die Veränderungen des Namensrechts sind bislang nur Vorschläge, und es gab wenig Aufmerksamkeit und natürlich auch schon Kritik. An eine gesetzliche Umsetzung wird sich, wenn überhaupt, erst eine neue Bundesregierung ab Herbst 2021 machen. Und dass ein verändertes Recht die gängige Namenspraxis tatsächlich tiefgreifend verändert, muss mit einem historischen Blick auf die Hartnäckigkeit von Namenstraditionen eher bezweifelt werden. Trotzdem glaube ich, dass eine Umsetzung dieser Vorschläge Freiheit schafft für vorwiegend, aber nicht ausschließlich Frauen. Ein weiterer Vorschlag bezieht sich auf geschlechtlich differenzierte ausländische Familiennamen, bei denen gegenwärtig die weibliche Form im Deutschen einfach gestrichen wird. Auch dieses zwangsläufige Unsichtbarmachen von weiblicher Identität könnte bald Geschichte sein.

Autorin: Maria Coors
Eingestellt am: 28.04.2020

Kommentare zu diesem Beitrag

  • Danke Frau Coors für Ihren interessanten Artikel! Eine Namensregelung wie sie etwa in Spanien oder Lateinamerika gebräuchlich ist wäre m.E. die beste aller Lösungen: Da erhält ein KInde je den Namen von Mutter und Vater.
    Ich selbst habe menen Geburtsnamen behalten, was im CH Namensrecht in dem SInne möglich ist, als er dem Namen meines Mannes vorangestellt werden kann. Aber auch mein Nachname ist ja auf patrilinearem Wege zustande gekommen …
    Freundlich grüsst Sie
    Esther Gisler Fischer.

  • Oh wie schön, wenn eine sich schreibend aus dem Gefängnis der falschen Alternativen in die Freiheit der zwanglosen Vielfalt hinein bewegt. Danke, Coorsin Heinerschwester!

  • Hannah Schierlorek sagt:

    Namensänderungen, die den neuen Lebensabschnitt
    sichtbar machen! Viele von uns brauchen dafür keine
    Gesetze, sie ändern einfach ihren Namen, manchmal sind es kleinste Veränderungen. Bei Unterzeichnung von Verträgen etc. unterschreiben wir selbstverständlich mit vollem
    rechtlich abgesicherten Namen.

  • Gudrun Nositschka sagt:

    Unsere patrilineare Namensgebung geht nun schon so lange, dass wir es bei einer Entscheidung drehen und wenden können solange wir wollen – jeder Name bleibt patrilinear wie Esther Gisler Fischer sagt. Warum nicht eine eingetragene Möglichkeit in Kombination mit dem Vornamen der Mutter für Töchter und Söhne anbieten?
    Dann wäre ich Hedwigstochter.

  • Brigitte Leyh sagt:

    Sklaven im Amerika trugen automatisch den Nachnamen ihres “Besitzers”.
    Im Patriarchat ist die Übernahme des Namens des Ehemannes durch die Frau bei der Heirat ähnlich, schließlich war die Ehefrau jahrhundertelang Mündel des Gatten. – In meiner Jugend war für uns Mädchen ein neuer Nachname gleichbedeutend mit bestätigter Akzeptanz als Frau “Ich habe einen Mann abgekriegt!”
    Ich selbst habe bei meiner ersten Heirat 1978 das neue Namensrecht genutzt und meinen Namen einfach behalten wie auch bei der zweiten Heirat, nie im Leben hätte ich darum gewürfelt.
    Bei Kindern ist es für mich viel naheliegender, den Namen der Mutter zu nehmen, schließlich bleiben so viele Mütter alleinerziehend zurück.
    Ich finde es sehr traurig, wie viele junge Frauen auch heute noch auf ihren Namen verzichten und ihrem Bräutigam so wenig Emanzipation abverlangen.
    Da liegt für mich das Schlachtfeld und nirgendwo sonst.

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